Allgemeine Geschäftsbedingungen
OBIS Consulting & ICT-Services GmbH

01.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich der OBIS Consulting & ICT-Services GmbH, Drosselweg 12A, 3604 Thun, Schweiz (nachfolgend Firma). Die Firma bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen für Firmen, Institutionen und Einzelpersonen in der Organisations- und ICT-Beratung, Schulung, Software-Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von ICT-Systemen sowie dem Handel mit Hard- und Software.

Diese AGB gelten für die genannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

02.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche sowie mündliche Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenzen).

Der Kunde verpflichten sich der Firma auf Anfrage hin die für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Entstehen durch die mangelhafte Mitwirkung des Kunden Aufwände oder Verzögerungen ist die Firma berechtigt diese dem Kunden in Rechnung zu stellen und/oder die fristgerechte Umsetzung zu verweigern. 

03.

Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Die Firma behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

04.

Lieferung und Bereitstellung

Die Firma versucht stets die definierten Lieferfristen einzuhalten. Dies jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Für Lieferverzögerungen von Lieferanten sowie nicht vorhersehbare Schwierigkeiten übernimmt die Firma keine Gewährleistung. Abweichungen zwischen offerierten Produkten und der Lieferung sind zulässig, wenn die Spezifikationen besser oder gleichwertig mit den offerierten Produkten sind. Beanstandungen sind in jedem Fall innert 30 Tagen schriftlich an die Firma zu melden. Andernfalls besteht kein Anspruch.

Bis zum Lieferdatum haftet die Firma für Beschädigungen oder Verlust der Hardware. Nach Installation beim Kunden ist dieser für die korrekten
Installations - und Betriebsbedingungen sowie korrekte Handhabung zuständig.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 

05.

Garantie und Gewährleistung

 Die Garantie für die von der Firma verkauften Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Diese ist falls vorhanden in der Rechnung vermerkt. Als Startzeitpunkt der Garantie gültig ist das jeweilige Bestelldatum beim Lieferanten der Firma bzw. bei Lieferung an die Firma. Die Firma gibt die Herstellergarantie in vollem Umfang an den Kunden weiter.

Kosten für die Garantieabwicklung sowie Lieferung, Montage und Demontage sowie Schäden welche durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden zu geltenden Ansätzen verrechnet. Generell besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte. 

06.

Preise und Preisgestaltung

Preisangaben sind nur auf Offerten bis zum definierten Gültigkeitsdatum verbindlich. Sollten sich im Zuge der Auftragsabwicklung zusätzliche Kosten oder  Preissteigerungen ergeben, behält sich die Firma eine Preisanpassung gemäss den gültigen Ansätzen vor. Findet der Kunde zwischen Bestelltermin und Liefertermin ein günstigeres Angebot, wird die Differenz nicht erstattet. 

Für Nachtarbeit (22 - 6 Uhr) sowie Wochenendarbeit (Freitag / Samstag) und gesetzliche Feiertage wird jeweils ein Zuschlag von 25% erhoben. (Bsp. Wochenendzuschlag 25% + Nachtzuschlag 25% = Total 50% Zuschlag). 

Alle Dienstleistungen und Auskünfte sind kostenpflichtig. Eine Verrechnung
erfolgt pro Viertelstunde zu den aktuell gültigen Stundenansätzen. 

07.

Verfügbarkeit 

Die Firma gewährleistet für durch sie gehosteten Produkte und Services eine Verfügbarkeit von 98 % auf 365 Tage gerechnet. Davon ausgenommen sind Nichtverfügbarkeit aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten durch die Firma oder Dritteinwirkungen. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, so vermindert sich eine für Services periodisch zu leistende Vergütung pro rata.

08.

Übrige Bestimmungen

Bei sämtlichen Services welche über einen externen Dienstleister betrieben werden (Bsp. Microsoft 365) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

Die Kündigungsfrist für Services der Firma beträgt 1 Arbeitstag sofern nicht anders geregelt. Für Services von dritten und externen Dienstleistern gelten die jeweils Gültigen Bestimmungen des Anbieters.

Der Firma ist es gestattet, sämtliche Ergebnisse zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden sowie die Vertragspartner mit Namen aufzuführen.

Der Kunde ist für eine regelmässige Datensicherung verantwortlich, sofern diese nicht durch eine vertraglich geregelte Serviceleistung der Firma erbracht wird. 

09.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte und/oder Material Eigentum der Firma (auch wenn sich das Produkt bereits beim Kunden befindet). Produkte und Dienstleistungen sowie vertrauliche Dokumente (Bsp. Offerten) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma an dritte weitergegeben und/oder verkauft oder verpfändet werden.

10.

Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Streitigkeiten zwischen der
Firma und dem Kunden werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens bzw. Bern.